Steuerliche Optimierung zum Jahresabschluss

Steuerliche Optimierung zum Jahresabschluss

Alle Jahre wieder kommt der Jahresabschluss

Die Feiertage sind nicht mehr fern und das Jahresende ist nahe. Die meisten Leute sind bereits in Feierstimmung und genießen die Annehmlichkeiten der diversen Adventmärkte. Für Sie als Unternehmer stellt sich die Frage, was können Sie noch unternehmen um das Jahr steuerlich optimal abzuschließen. Dazu hier ein paar Informationen.

Eine Möglichkeit ist, geplante Investitionen für das nächste Jahr noch im laufenden Jahr zu kaufen. Dadurch kann im Jahresabschluss noch die Abschreibung für ein halbes Jahr geltend gemacht werden. Bei Anschaffungen unter € 400,- kann der gesamte Betrag als Ausgabe angesetzt werden. Wenn Sie also planen im ersten Halbjahr des nächsten Jahres Wirtschaftsgüter zu kaufen, können Sie diese Ausgaben früher steuerlich geltend machen. Natürlich ist dies nur eine Verschiebung, denn wenn Sie mit der Abschreibung früher anfangen hört sie auch früher auf. Daher ist diese Option dann interessant, wenn man heuer noch in einen niedrigeren Steuersatz kommen möchte oder den Gewinnfreibetrag ausnutzen will.

Ein weiterer Punkt ist der bereits erwähnte Gewinnfreibetrag. Dieser ist allerdings nur für Einzelunternhemer und natürliche Personen einer Personengesellschaft möglich. Dabei wird ein Teil des Gewinnes steuerfrei gestellt und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist der Grundfreibetrag von bis zu € 3.900,- für einen Gewinn bis € 30.000,- (pro Unternehmer oder Gesellschaft), erhalten Sie ohne Investitionen. Wenn Sie im laufenden Jahr Investitionen in Sachanlagen getätigt haben und planen diese mehr als vier Jahre im Unternehmen zu nutzen, besteht die Möglichkeit hier den zweiten Teil (investitionsbedingter Gewinnfreibetrag) zu nutzen. Diese Investitionen müssen allerdings ein paar Kriterien erfüllen. Details zum Gewinnfreibetrag finden Sie in diesem Artikel unserer Steuernews.

Gegen Jahresende sind auch Spenden ein Thema. Wenn Sie als Unternehmer aus Ihrem Betrieb spenden sollten Sie ein paar Grundsätze beachten. Steuerlich sind Spenden bis zu 10 % des Gewinnes absetzbar. Wichtig ist hier, dass die Spende an einen begünstigten Empfänger getätigt wurde. Dies können Sie über diesen Link beim Bundesministerium für Finanzen prüfen. Bei Spenden (Geld- und Sachspenden) für Kathastropen gibt es keine betragliche Obergrenze, wenn damit ein Werbeeffekt verbunden ist.

Bei einem Gespräch zur Steuerplanung lassen sich alle Möglichkeiten für Ihr Steueroptimum ausarbeiten und planen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.