Steuervorteil Gewinnfreibetrag

Steuervorteil Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag für Unternehmer und Personengesellschafter

Das Ende des Jahres rückt näher und damit die Überlegungen den Gewinn mit möglichst wenigen Abgaben zu erhalten. Unternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft haben hier die Möglichkeit den Gewinnfreibetrag zu nutzen. Dieser ist quasi der Ersatz für die Sonderzahlungen von Dienstnehmern.

Der Freibetrag teilt sich in den Grundfreibetrag sowie den investitionsbedingten Freibetrag. Der Grundfreibetrag steht jedem zu egal ob er seinen Gewinn mit Betriebsausgabenpauschale, vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz ermittelt. Dabei werden vom Gewinn 13 Prozent abgezogen und sind somit steuerfrei. Der so begünstigte Gewinn ist mit € 30.000 begrenzt daher ist der maximale Grundfreibetrag € 3.900.

Der investitionsbedingte Freibetrag kann nur von Personen genutzt werden, die eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen oder eine Bilanz erstellen. Wie der Name schon sagt sind für diesen Teil des Freibetrages Investitionen notwendig. Diese Investitionen müssen in körperliche Wirtschaftsgüter getätigt werden, die über eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren abgeschrieben werden. Auch der Firmen-PKW, der nicht hauptsächlich für Materialtransporte verwendet wird, ist ausgeschlossen. Der investitionsbedingte Freibetrag erreicht seine Grenze bei Investitionen und einem entsprechendem Gewinn von € 580.000. Der Prozentsatz ist hier gestaffelt und fällt mit steigendem Gewinn. In Summe ist (neben dem Grundfreibetrag) so ein Betrag von € 41.450 möglich.

Bei Gesellschaftern von Personengesellschaften wird der Gewinnfreibetrag entsprechend dem Beteiligungsverhältnis aufgeteilt. Somit können die Gesellschafter Ihren kompletten Freibetrag nicht bei einer Gesellschaft geltend machen. Sind Sie jedoch auch bei anderen Personengesellschaften beteiligt oder zusätzlich als Einzelunternehmer tätig, können Sie den restlichen Freibetrag hier ausnutzen.

Wie der Gewinnfreibetrag am besten ausgenützt wird kann man in einer Planung und Vorschaurechnung am besten feststellen. Hierzu eignet sich ein Gespräch in der zweiten Jahreshälfte oder im letzten Quartal.

Auf der Suche nach einem passenden Steuerberater?

Buchen Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!