Sozialversicherung: Reduktion des Selbstbehaltes

Sozialversicherung: Reduktion des Selbstbehaltes

Halber Selbstbehalt bei der gewerblichen Sozialversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung haben Versicherte in der gewerblichen Sozialversicherung einen Selbstbehalt von 20 % des Kassentarifes. Um diesen Selbstbehalt zu reduzieren kann jeder Versicherungsnehmer beim Gesundheits-Projekt „Selbständig gesund“ teilnehmen und damit den Selbstbehalt auf 10 % senken.

Bei diesem Projekt werden vom Hausarzt und vom Versicherten die aktuellen Werte in fünf Bereichen (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak, Alkohol) festgehalten. Dann werden Gesundheitsziele definiert, wobei es hier entweder um die Erhaltung oder Verbesserung der aktuellen Werte geht, und diese nach sechs Monaten überprüft. Hat der Versicherte die Ziele erreicht, kann er die Reduktion beantragen. Ein erneuter Gesundheitscheck ist nach zwei bis drei Jahren fällig und kann im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung gemacht werden.

Es gibt auch Leistungen bei denen überhaupt kein Selbstbehalt verrechnet wird. Dies betrifft unter anderem Spitalsaufenthalte (nur Spitalkostenbeitrag), Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation und Organspenden.

Weitere Informationen und das Formular für die Gesundheitsziele erhalten Sie hier: SVA-Gesundheitsversicherung

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