PKW-Nutzung im Unternehmen
Bei vielen Unternehmen kommt die Frage auf wie die Ausgaben für einen PKW steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür geht man in zwei Schritten vor.
Im ersten Schritt muss festgestellt oder eingeschätzt werden ob der PKW überwiegend betrieblich (mehr als 50 %) verwendet wird. Ist dies der Fall, gilt der PKW als Anlagevermögen des Unternehmens. Daher werden alle tatsächlichen Ausgaben sowie die Abschreibung erfasst. Auf Basis eines Fahrtenbuches wird dann der Privatanteil aus den Betriebsausgaben herausgenommen.
Wird der PKW höchstens 50 % betrieblich verwendet bestehen zwei Möglichkeiten die Ausgaben zu erfassen. Bei der ersten Möglichkeit werden ebenfalls alle tatsächlichen Ausgaben und die Abschreibung erfasst. Allerdings wird dann der entsprechende Anteil (auf Basis eines Fahrtenbuches) als Betreibsausgabe erfasst. Die zweite Möglichkeit verwendet das amtliche Kilometergeld. Hier werden keine Ausgaben und keine Abschreibung erfasst sondern ein fixer Betrag (derzeit € 0,42) pro Kilometer für die betriebliche Nutzung angesetzt. Das Kilometergeld kann allerdings nur angesetzt werden solange maximal 30.000 km pro Jahr betrieblich gefahren werden.
Wenn der PKW im Eigentum einer GmbH ist, gibt es nur die erste Möglichkeit. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es beide Möglichkeiten. In jedem Fall muss ein Fahrtenbuch über alle betrieblichen Fahrten geführt werden.