Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Arbeitszimmer steuerlich absetzbar

Das Arbeitszimmer und seine Grenzen

Gerade in der Anfangsphase von Unternehmen ist das Büro häufig der Schreibtisch in der Wohnung. Andere Unternehmer arbeiten von zu Hause, da sie Online arbeiten oder zu ihren Kunden fahren. In jedem Fall stellt sich für Sie die Frage: „Kann ich das Büro in meiner Wohnung steuerlich nutzen?‘“

Das Finanzamt hat gerade bei einem Arbeitszimmer sehr strenge Regeln. Als erstes wird festgestellt, ob die Tätigkeit überhaupt ein Arbeitszimmer benötigt. Dabei ist vor allem die Frage zu beantworten ob das Zimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Das bedeutet, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in diesem Zimmer erarbeitet wird.

Im nächsten Schritt wird das Zimmer selbst überprüft. Wie der Name schon sagt, muss es ein eigenes Zimmer sein. Ein Teil eines Zimmers kann nicht geltend gemacht werden. Auch nicht, wenn Trennwände aufgestellt werden. Das Zimmer selbst darf kein Durchgangszimmer sein. Damit ist gemeint, dass man nicht durch das Arbeitszimmer in ein weiteres Zimmer kommt.

Hält das Zimmer diesen Kriterien stand, wird geprüft was für Einrichtungsgegenstände sich im Zimmer befinden. Dabei dürfen keine Gegenstände für das private Wohnen in diesem Zimmer sein. Ein Kleiderschrank mit Privatgewand, ein Bücherregal mit Romanen und schon ist das Arbeitszimmer weg. Die Einrichtung muss somit beruflichen Zwecken dienen.

Sind diese Hürden genommen, kann die Einrichtung sowie die anteiligen Miet- und Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden. Der Anteil wird dabei über die Quadratmeter des Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnungsfläche berechnet.

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