Diese Angaben sind notwendig auf der Rechnung
Schon vor der Belegerteilungspficht und der Registrierkassa gab es einige notwendige Rechnungsmerkmale. Mit dem Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wurden diese teilweise genauer bestimmt. Damit eine Rechnung vom Finanzamt als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt wird, sind folgende Angeben notwendig:
- Unternehmensbezeichnung
Um die Rechnung eindeutig einem Unternehmen zuordnen zu können muss dieses auf der Rechnung ersichtlich sein. - Rechnungsnummer
Diese muss eine fortlaufende Nummer sein. Das dient der Kontrolle, dass alle Einnahmen erfasst sind. - Datum der Rechnung
Da dies in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Umsatzes ist, ist das Datum für das Finanzamt sehr wichtig. - Inhalt der Rechnung
Es muss auf der Rechnung die Menge und die handelsübliche Bezeichnung ausgewiesen werden. - Rechnungsbetrag
Dieses Hauptmerkmal dient dem Finanzamt zur Abstimmung mit den abgegebenen Erklärungen. - Umsatzsteuer
Mindestens muss der Steuersatz ausgewiesen sein oder die steuerliche Behandlung (z.B. innergemeinschaftliche Lieferung).
Ein Beschreibung mit Beispielen für die Rechnungsmerkmale, Rechnungen und deren umsatzsteuerliche Behandlung finden Sie unter Downloads als PDF.