Rechnungsmerkmale

Rechnungsmerkmale

Diese Angaben sind notwendig auf der Rechnung

Schon vor der Belegerteilungspficht und der Registrierkassa gab es einige notwendige Rechnungsmerkmale. Mit dem Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wurden diese teilweise genauer bestimmt. Damit eine Rechnung vom Finanzamt als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt wird, sind folgende Angeben notwendig:

  • Unternehmensbezeichnung
    Um die Rechnung eindeutig einem Unternehmen zuordnen zu können muss dieses auf der Rechnung ersichtlich sein.
  • Rechnungsnummer
    Diese muss eine fortlaufende Nummer sein. Das dient der Kontrolle, dass alle Einnahmen erfasst sind.
  • Datum der Rechnung
    Da dies in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Umsatzes ist, ist das Datum für das Finanzamt sehr wichtig.
  • Inhalt der Rechnung
    Es muss auf der Rechnung die Menge und die handelsübliche Bezeichnung ausgewiesen werden.
  • Rechnungsbetrag
    Dieses Hauptmerkmal dient dem Finanzamt zur Abstimmung mit den abgegebenen Erklärungen.
  • Umsatzsteuer
    Mindestens muss der Steuersatz ausgewiesen sein oder die steuerliche Behandlung (z.B. innergemeinschaftliche Lieferung)

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