Diese Angaben sind notwendig auf der Rechnung
Schon vor der Belegerteilungspficht und der Registrierkassa gab es einige notwendige Rechnungsmerkmale. Mit dem Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wurden diese teilweise genauer bestimmt. Damit eine Rechnung vom Finanzamt als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt wird, sind folgende Angeben notwendig:
- Unternehmensbezeichnung
Um die Rechnung eindeutig einem Unternehmen zuordnen zu können muss dieses auf der Rechnung ersichtlich sein. - Rechnungsnummer
Diese muss eine fortlaufende Nummer sein. Das dient der Kontrolle, dass alle Einnahmen erfasst sind. - Datum der Rechnung
Da dies in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Umsatzes ist, ist das Datum für das Finanzamt sehr wichtig. - Inhalt der Rechnung
Es muss auf der Rechnung die Menge und die handelsübliche Bezeichnung ausgewiesen werden. - Rechnungsbetrag
Dieses Hauptmerkmal dient dem Finanzamt zur Abstimmung mit den abgegebenen Erklärungen. - Umsatzsteuer
Mindestens muss der Steuersatz ausgewiesen sein oder die steuerliche Behandlung (z.B. innergemeinschaftliche Lieferung)