Mitarbeitereinstufung

Mitarbeitereinstufung

Die korrekte Einstufung Ihrer Mitarbeiter ist ganz einfach, oder?

Mitarbeiter sind wesentlich für das Wachstum eines Unternehmens und eine wichtige Unterstützung bei den täglichen Arbeiten. Bei Einstellung eines neuen Dienstnehmers ist vom Unternehmer immer eine Mitarbeitereinstufung durchzuführen. Wie Sie diese richtig durchführen lesen Sie hier.

Die richtige Einstufung basiert auf zwei Kriterien. Einerseits der laufenden Tätigkeit und andererseits der Vordienstzeiten. In den Kollektivverträgen werden die Dienstnehmer in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitarbeiter natürlich Tätigkeiten in unterschiedlichen Gruppen durchführen kann. Für die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit ausschlaggebend. Hier kann es natürlich zu Schwierigkeiten kommen, da die zeitliche Verteilung selten klar ist.

Das zweite Kriterium, die Vordienstzeiten, ergeben dann die Höhe des Bezuges in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Dabei werden nicht nur die Zeiten im derzeitigen Betrieb gerechnet, sondern der Mitarbeiter kann auch Schulzeiten oder gleichwertige Tätigkeiten in anderen Betrieben geltend machen. Die Tätigkeiten in einem anderen europäischem Land oder einer selbständigen Tätigkeit sind wie inländische Dienstzeiten zu behandeln. Allerdings sehen viele Kollektivverträge ein Maximalausmaß an anrechenbaren Vordienstzeiten vor. Ebenso müssen diese Zeiten bereits zum Eintritt bekannt gegeben und innerhalb einer Frist nachgewiesen werden.

Eine falsche Einstufung in der Beschäftigungsgruppe oder der Dienstjahre, kann bei einer Prüfung durch die Behörde zu großen Nachzahlungen führen. Zusätzlich ist ab dem Jahr 2015 durch das Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz die Unterentlohnung mit erheblichen Strafen belegt. Daher lohnt es sich nicht bei den Mitarbeitern zu sparen. Vor allem ist ein fair bezahlter Dienstnehmer meist loyaler und bleibt länger im Unternehmen.