Meine erste Mitarbeiterin

Meine erste Mitarbeiterin

Förderung für Ein-Personen-Unternehmen und deren Expansion

Als Ein-Personen-Unternehmen fängt man einmal klein an. Doch dann kommt einmal die Zeit da braucht (oder will) man eine Hilfe bei den täglichen Arbeiten. Neben der richtigen Auswahl der Mitarbeiterin entstehen vor allem auch Kosten die man erst einmal verdienen muss. Hier hilft die EPU-Förderung.

Diese Förderung besteht seit 2009 und wird über den AMS als Beihilfe ausbezahlt. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung in Höhe von 25 % des Bruttoentgeltes für bis zu zwölf Monate. Damit werden die Kosten deutlich reduziert und die erste MItarbieterin kann anfangen. Natürlich sind einige Voraussetzungen zu erfüllen um in den Genuss dieses Zuschusses zu kommen.

Die Voraussetzungen auf der Unternehmensseite sind, dass der Dienstgeber mindestens drei Monate bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert ist und die Mitarbeiterin als echte Dienstnehmerin angestellt wird. Auf der Seite der Mitarbeiterin gibt es die Voraussetzung, dass diese beim AMS als arbeitslos gemeldet sind (mindestens 2 Wochen) oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung beim AMS vorgemerkt sind. Die Arbeitszeit muss mindestens 50 % der Normalarbeitszeit betragen (also für geringfügige Dienstverhältnisse gibt es keine Förderung) und mindestens zwei Monate dauern.

Wenn im Unternehmen bereits geringfügig Beschäftigte tätig sind oder tätig waren, ist die Förderung für die erste Teilzeit-Mitarbeiterin dennoch möglich. Auch für Unternehmen die in den letzten fünf Jahren keine anrechenbare Dienstnehmerin beschäftigt haben können diese Beihilfe beantragen und es gibt keine Altersbeschränkung der Dienstnehmerin. Allerdings für Lehrlinge und Verwandte bis zum 2. Grad gibt es die Unterstützung nicht.

Allerdings kommen durch die Einstellung einer Mitarbeiterin auch Lohnnebenkosten dazu. Hier hilft dann das NeuFöG. Durch diese Kombination werden die Lohnnebenkosten gespart und gleichzeitig das Bruttoentgelt durch die Beihilfe reduziert.

Die Wirtschaftskammer hat zu diesem Thema eine kleine FAQ-Seite erstellt mit allen wesentlichen Punkten sowie Informationsblättern. Im Zuge eines Beratungsgespräches können wir auch gemeinsam berechnen was Sie davon haben.