Kontenregister

Kontenregister

Was bringt das zentrale Kontenregister und wie funktioniert es?

Bereits im Jahr 2015 wurde die Erstellung eines zentralen Kontenregisters beschlossen. Nun ist es aktiv und informiert diverse Behörden über die Eigentümer. Doch was genau steht da drin und wie dürfen es die Behörden nutzen? Hier eine kurze Aufklärung.

Im Register werden über das Konto nur Eröffnung sowie Auflösung verzeichnet und Informationen über Eigentümer, Zeichnungsberechtigte und Treugeber geführt um diese zu identifizieren. Neben Girokonten werden auch Bausparer, Sparbücher und Wertpapier-Depots bei österreichsichen Banken erfasst. Eine Auflistung der Kontobewegungen oder des Kontostandes ist nicht dabei. Diese Informationen werden künftig monatlich von den Banken aktualisiert.

Einsicht in das Register haben die Abgabenbehörden des Bundes, Staatanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht. Die Abgabenbehörden können im Zuge einer Betriebsprüfung das Register abfragen und so feststellen welche Konten die Person besitzt. im Onlineportal des Bundesministerium für Finanzen (FinanzOnline) sind die zugeordneten Konten ersichtlich. Außerdem erhält man eine Verständigung (in die DataBox) bei einer Abfrage des Registers durch die Finanz.

Zur Öffnung und Einsicht in die Konten ist ein Antrag der Behörde sowie die Zustimmung eines Richters des Bundesfinanzgerichtes. Damit dieser Antrag aber genehmigt wird, müssen „begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabenpflichtigen“ bestehen und der Person muss die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Ist der Antrag einmal genehmigt, kann die Behörde alle Daten einsehen. Ein Einspruch (Rekurs) ist zwar möglich, schiebt die Öffnung aber nicht auf.

Durch das Kontenregister können die Behörden bei Abgabenprüfungen effizienter feststellen wo Konten vorhanden sind. Bisher wurden dazu alle Bankinstitute direkt angeschrieben um diese Informationen abzufragen. Dadurch verzögerte sich die Prüfung und zusätzlich wussten alle Banken Bescheid wer gerade geprüft wird. Somit bringt das Register auch einen gewissen Grad an Datenschutz mehr, denn nun wissen nur die betroffenen Banken von einer Prüfung.

Jetzt heißt es abwarten und herausfinden was das Kontenregister wirklich bewirken wird.

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