Ferialarbeit vs. Ferialpraktikum

Ferialarbeit vs. Ferialpraktikum

Ferialarbeit, Ferialpraktikum und Volontariat – Die Unterschiede

Es kommt wieder die Zeit da trudeln im Unternehmen diverse Bewerbungen für Ferialpraktika und Ferienjobs herein. Hier ist es natürlich wichtig darauf zu achten wem man einen Platz gibt, aber vor allem sollte man vorher wissen, was aus steuerlicher Sicht und für die Sozialversicherung wichtig ist. Wie bei vielen anderen Bereichen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht kommt es nicht darauf an was im Vertrag steht, sondern wie es tatsächlich gelebt wird. Also sehen wir uns einmal die einzelnen Varianten an.

 

Die Ferialarbeit

Ferialarbeit die typische Tätigkeit von Schülern und Studenten. Der Hauptzweck dieser Tätigkeit ist das Geldverdienen und weniger die Ausbildung. Da hier eine fixe Einbindung in den Betrieb sowie Weisungen vorgegeben werden gilt es als normales Dienstverhältnis. Dem Unternehmen dient die Arbeitskraft meistens als Unterstützung auf befristete Zeit.

Da es sich um eine normale Beschäftigung handelt, sind damit auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten verbunden. Somit hat ein Ferialarbeiter Anspruch auf Entgelt gemäß dem geltenden Kollektivvertrag sowie Urlaub und Sonderzahlungen. Bei der Sozialversicherung ist eine Anmeldung – je nach Entgelt: geringfügig oder vollversichert – durchzuführen. Ebenso müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden.

 

Das Ferialpraktikum

Beim Ferialpraktikum steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Hierfür ist es notwendig, dass die Ausbildung ein solches Praktikum verlangt. Der Um nun als echtes Pflichtpraktikum klassifiziert zu werden, darf vom Unternehmen keine Arbeitsverpflichtung bestehen, keine Weisungsbindung vorhanden sein und keine Bindung an die Arbeitszeiten des Betriebs gegeben sein. Vor allem, darf keine Arbeitskraft ersetzt werden. Das Ziel dabei ist, dass der Praktikant die Arbeitsabläufe erlebt, Erfahrungen sammelt aber seine Arbeitskraft nicht in das Unternehmen einbringt.

Aus Sicht der Sozialversicherung ist ein echtes Ferialpraktikum nicht beitragspflichtig und hat keinen Anspruch auf Urlaub oder Sonderzahlungen. Über die Gebietskrankenkasse besteht allerdings eine beitragsfreie Unfallversicherung. Erhält der Praktikant allerdings ein Taschengeld so ist eine Anmeldung notwendig. Je nach Höhe des Taschengeldes ist eine geringfügige Anmeldung oder Vollanmeldung notwendig. Arbeitszeitaufzeichnungen müssen keine geführt werden, da der Praktikant ja keine Arbeitszeit leistet.

Ist der Praktikant jedoch zur Arbeitsleistung verpflichtet und in den Arbeitsablauf eingebunden, ändert sich das Ganze in eine Ferialarbeit.

 

Volontariat

Das Volontariat ist dem Ferialpraktikum sehr ähnlich. Es dient in erster Linie einem Ausbildungszweck, allerdings ist von der Ausbildung kein Praktikum verlangt. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Ferialpraktikum in den Bereichen Arbeitsverpflichtung, Weisungsbindung und Arbeitszeiten. Genauso dürfen Volontäre keine Arbeitskraft ersetzten.

Auch die Sozialversicherung unterscheidet sich nicht vom Ferialpraktikum. Nur für die Unfallversicherung besteht nicht über die Gebietskrankenkasse sondern muss bei der Allgemeinen Unvallversicherungsanstalt angemeldet werden. Erhält der Volontär ein Taschengeld ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung notwendig.

Auf für den Volontär gilt, ist er in den Arbeitsablauf eingebunden und zur Arbeitsleistung verpflichtet, gilt er als Ferialarbeiter.

 

Neben diesen Unterscheidungen sollten Sie als Unternehmer auch auf das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz achten. Dies besagt, dass Sie Jugendliche erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beschäftigen dürfen. Vorher dürfen Jugendliche nur im Rahmen der berufspraktischen Tage tätig werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es besondere Schutzbestimmungen. Diese umfassen, unter andrem, ein Verbot von Überstunden und Sonntagsarbeit.

 

Sprechen Sie also am besten vorab mit Ihrem Praktikanten und klären in welche Variante der Beschäftigung er fällt. Ein schriftlicher Vertrag, mit der klaren Beschreibung der Beschäftigung hilft hier natürlich. Nur so vermeiden Sie Probleme mit der Sozialversicherung.

Auf der Suche nach einem passenden Steuerberater?

Buchen Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!